Wann darf man Bäume fällen?

Wann darf man Bäume fällen?

04. Februar 2025 / Andreas Kirchner

Die Frage "Wann darf man Bäume fällen?" beschäftigt viele Menschen, sei es aus ökologischer, urbaner oder privater Sicht. In Deutschland gibt es umfassende gesetzliche Regelungen und Fristen, die eingehalten werden müssen, um Bäume rechtmäßig zu fällen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte beleuchten und Ihnen einen klaren Überblick geben.

Gesetzliche Regelungen zum Bäume fällen

Das Fällen von Bäumen unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorschriften, die primär durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt sind. Es gibt jedoch auch regionale Unterschiede und spezifische Verordnungen, die beachtet werden müssen.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist das zentrale Gesetz, das den Umgang mit der Natur und Landschaft regelt. Es enthält auch Bestimmungen zum Baum- und Gehölzschutz.

Regionale und kommunale Verordnungen

Zusätzlich zum BNatSchG kann jede Gemeinde oder Stadt eigene Verordnungen erlässt, die weitere Einschränkungen oder sogar Verbote des Baumfällens beinhalten können. Dies ist oftmals in Baumschutzsatzungen festgeschrieben.

Fristen und Zeiträume fürs Baumfällen

Es gibt spezifische Zeiträume und Fristen, innerhalb derer das Fällen von Bäumen erlaubt oder verboten ist. Die wichtigste Frist ist die sogenannte Schonzeit.

Schonzeit

Die Schonzeit erstreckt sich in der Regel vom 1. März bis 30. September. Während dieser Zeit ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich verboten, um Brut- und Nistzeiten von Vögeln zu schützen.

Siehe auch : Baumschutz Wildverbiss

Ausnahmen von der Schonzeit

In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Schonzeit gemacht werden:

  • Gefahr im Verzug: Wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht (beispielsweise durch Krankheit, Sturmbruch).
  • Behördliche Genehmigungen: Unter bestimmten Bedingungen können behördliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Beantragung von Genehmigungen

Das Fällen von Bäumen ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig. Hier sind die Schritte, die in der Regel notwendig sind:

Vorbereitung der Antragstellung

  • Informationen einholen: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung über die geltenden Bestimmungen und notwendigen Unterlagen.
  • Gutachten einholen: In manchen Fällen ist ein fachliches Gutachten erforderlich, das den Zustand des Baumes und die Notwendigkeit der Fällung bestätigt.

Einreichung des Antrags

Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Achten Sie darauf, alle notwendigen Dokumente beizufügen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Dokument Erforderlich
Fällantrag Ja
Gutachten Ja, in manchen Fällen
Foto des Baumes Ja
Skizze des Grundstücks Ja

Weitere wichtige Aspekte

Sonderregelungen für bestimmte Baumarten

Einige Baumarten unterliegen speziellen Schutzvorschriften. Dazu zählen oft seltene oder besonders schützenswerte Arten wie alte Eichen oder Rotbuchen.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dies kann von Bußgeldern bis hin zu gesetzlichen Auflagen reichen, die eine Wiedergutmachung der Umweltvorsätze beinhalten.

Häufig gestellte Fragen

1. Wann genau darf ich Bäume fällen?

Grundsätzlich dürfen Bäume außerhalb der Schonzeit (1. März bis 30. September) gefällt werden, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen dagegensprechen.

2. Benötige ich immer eine Genehmigung?

In vielen Fällen ist eine Genehmigung erforderlich, insbesondere wenn es sich um größere oder unter Schutz stehende Bäume handelt. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

3. Was passiert, wenn ich gegen die Baumfällregeln verstoße?

Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Dies reicht von Bußgeldern bis hin zu Maßnahmen, die eine Wiedergutmachung der verursachten Umweltschäden beinhalten.

4. Gibt es Ausnahmen während der Schonzeit?

Ja, Ausnahmen können gemacht werden, wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht oder behördliche Ausnahmegenehmigungen vorliegen.

5. Welche Unterlagen benötige ich für eine Genehmigung?

In der Regel benötigen Sie einen schriftlichen Fällantrag, ein fachliches Gutachten, Fotos des Baumes und eine Skizze des Grundstücks. Je nach Kommune können weitere Unterlagen erforderlich sein.

6. Wer kann mir bei der Antragsstellung helfen?

Sie können sich an Fachleute wie Baumsachverständige oder Garten- und Landschaftsbauer wenden, die Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und Gutachten helfen können.

Fazit

Das Fällen von Bäumen ist in Deutschland streng geregelt, um die Natur und Umwelt zu schützen. Es ist entscheidend, sich vorab über die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls die notwendigen Genehmigungen einzuholen. Halten Sie sich an die Schonzeiten und beachten Sie regionale und kommunale Verordnungen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie Rat bei Experten, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Schritte korrekt durchführen.

Andreas Kirchner

Als leidenschaftlicher Kenner und Liebhaber aller Dinge, die mit Deutschland zu tun haben, ist Andreas Kirchner der stolze Autor und Gründer von HilfeLokal.de, einem umfassenden Portal, das sich den vielfältigen Facetten Deutschlands widmet. Mit einem tiefen Verständnis für die kulturelle, historische und soziale Landschaft dieses Landes, bringt Andreas Kirchner sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen ein, um Besuchern einzigartige Einblicke und wertvolle Informationen zu bieten.

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