Grunderwerbsteuer fällig: Alle Fristen im Überblick

Grunderwerbsteuer fällig: Alle Fristen im Überblick

25. September 2024 / Andreas Kirchner

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einer Immobilie fällig.
  • Zahlung der Steuer muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgen.
  • Verspätete Zahlung kann zu Säumniszuschlägen führen.
  • Es gibt Besonderheiten bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensübertragungen.
  • Bei Ratenzahlung oder Stundung gelten abweichende Regelungen.

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Neben dem Kaufpreis spielen dabei auch Nebenkosten eine erhebliche Rolle, wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer. Diese Steuer fällt in Deutschland beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien an und ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Doch wann genau wird die Grunderwerbsteuer fällig? Gibt es Fristen, die beachtet werden müssen, und was passiert, wenn die Steuer verspätet gezahlt wird?

In diesem Artikel geben wir Euch einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Fristen und Besonderheiten rund um die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer. Wir erläutern, was Ihr bei der Zahlung beachten müsst, wie Verzug vermieden wird und wann Sonderregelungen gelten können, beispielsweise bei Erbschaften oder Schenkungen. Außerdem gehen wir auf mögliche Vereinbarungen mit dem Finanzamt ein, wenn eine Stundung oder Ratenzahlung erforderlich ist.

Die Bedeutung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Steuern, die bei einem Immobilienkauf fällig wird. Sobald ein notariell beurkundeter Kaufvertrag für ein Grundstück oder eine Immobilie vorliegt, wird das Finanzamt informiert und die Steuer berechnet. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Zu den betroffenen Objekten zählen sowohl Wohnimmobilien als auch Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke.

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie fällig und gehört damit zu den Anschaffungskosten, die der Käufer tragen muss. Eine Ausnahme kann bei bestimmten Übertragungen innerhalb der Familie bestehen, wie z. B. bei Schenkungen oder Erbschaften.

Die Grunderwerbsteuer wird nicht direkt beim Kauf fällig, sondern erst nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids vom Finanzamt. Sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet ist, meldet der Notar den Kauf beim zuständigen Finanzamt. Dieses berechnet auf Basis des Kaufpreises die Steuer und stellt den Bescheid aus. In der Regel erfolgt dies innerhalb weniger Wochen nach dem Kauf.

Nach Erhalt des Steuerbescheids habt Ihr in der Regel einen Monat Zeit, die fällige Steuer zu zahlen. Die genaue Zahlungsfrist wird im Bescheid angegeben. Es ist wichtig, dass Ihr diese Frist einhaltet, da das Finanzamt bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge erheben kann.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Solltet Ihr die Grunderwerbsteuer nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bezahlen, wird das Finanzamt automatisch Säumniszuschläge erheben. Diese belaufen sich auf 1 % des fälligen Steuerbetrags pro Monat. Das bedeutet, dass sich die Kosten schnell erhöhen können, wenn die Zahlung über einen längeren Zeitraum versäumt wird.

Neben den Säumniszuschlägen kann das Finanzamt auch Zwangsmaßnahmen ergreifen, um die fällige Steuer einzutreiben. Dazu gehören Pfändungen oder sogar Zwangsversteigerungen der Immobilie. Um solche drastischen Maßnahmen zu vermeiden, ist es ratsam, die Grunderwerbsteuer pünktlich zu begleichen oder im Falle von Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.

Besonderheiten bei Erbschaften und Schenkungen

In bestimmten Fällen wird die Grunderwerbsteuer nicht erhoben, beispielsweise bei Erbschaften oder Schenkungen. Erbt Ihr eine Immobilie von einem nahen Verwandten (wie Eltern oder Großeltern), fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Ähnlich verhält es sich bei Schenkungen innerhalb der Familie. Allerdings gilt dies nur, wenn die Schenkung zwischen direkten Verwandten erfolgt.

Bei Schenkungen an weiter entfernte Verwandte oder Dritte kann die Grunderwerbsteuer hingegen fällig werden. Es ist daher wichtig, im Vorfeld zu prüfen, ob in Eurem Fall eine Steuerbefreiung möglich ist.

Ratenzahlung und Stundung der Grunderwerbsteuer

Falls Ihr die Grunderwerbsteuer nicht sofort in einer Summe zahlen könnt, gibt es die Möglichkeit, eine Stundung oder Ratenzahlung beim Finanzamt zu beantragen. Das Finanzamt zeigt sich in der Regel kooperativ, wenn Ihr begründen könnt, warum eine sofortige Zahlung nicht möglich ist.

Eine Stundung bedeutet, dass die Zahlung der Steuer auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Während der Stundung fallen allerdings Zinsen an, die Ihr zusätzlich zur eigentlichen Steuer zahlen müsst. Bei einer Ratenzahlung wird die Steuer in mehreren Teilbeträgen beglichen. Auch hier können Zinsen anfallen, allerdings bieten Ratenzahlungen die Möglichkeit, den Betrag über einen längeren Zeitraum hinweg zu tilgen, ohne sofort die gesamte Summe aufbringen zu müssen.

Praxisbeispiel: Grunderwerbsteuer beim Hauskauf

Nehmen wir an, Ihr kauft eine Immobilie in Bayern für 400.000 Euro. In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 3,5 %, was bedeutet, dass Ihr 14.000 Euro an das Finanzamt zahlen müsst. Nachdem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde, meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt. Wenige Wochen später erhaltet Ihr den Steuerbescheid, in dem die Grunderwerbsteuer auf 14.000 Euro festgesetzt wird.

Ab diesem Zeitpunkt habt Ihr einen Monat Zeit, um den Betrag zu überweisen. Solltet Ihr die Zahlung versäumen, erhebt das Finanzamt pro Monat 1 % Säumniszuschlag, also 140 Euro pro Monat, zusätzlich zu der fälligen Summe. Es wäre also ratsam, die Zahlung rechtzeitig zu leisten oder gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Expertenmeinungen zur Grunderwerbsteuer

Finanzexperten betonen immer wieder die Bedeutung einer fristgerechten Zahlung der Grunderwerbsteuer. Laut Steuerberater Dr. Hans-Peter Müller ist es besonders wichtig, die finanzielle Belastung durch die Steuer frühzeitig in die Kaufplanung einzubeziehen. „Viele Käufer konzentrieren sich ausschließlich auf den Kaufpreis und vergessen die Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer. Das kann zu bösen Überraschungen führen, wenn plötzlich zusätzliche Kosten anfallen, die nicht eingeplant waren.“

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Jahr 2023 hat die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren aufgrund steigender Immobilienpreise eine immer größere Bedeutung für den Staatshaushalt erlangt. Im Jahr 2022 wurden bundesweit über 15 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen.

Tipps und Best Practices zur Vermeidung von Verzögerungen

Um Verzögerungen bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer zu vermeiden, ist es ratsam, bereits vor dem Kauf die voraussichtliche Höhe der Steuer zu berechnen und das Geld entsprechend einzuplanen. Nutzt dazu online verfügbare Grunderwerbsteuerrechner, die auf Grundlage des Kaufpreises und des Bundeslands die Steuerlast ermitteln.

Zudem solltet Ihr nach dem Kauf stets den Eingang des Steuerbescheids im Auge behalten und gegebenenfalls beim Finanzamt nachhaken, falls sich die Zustellung verzögert. Achtet auch darauf, dass der Kaufvertrag vollständig und korrekt ist, da Fehler im Vertrag die Bearbeitung durch das Finanzamt verzögern können.

Wenn Ihr wisst, dass Ihr Schwierigkeiten haben werdet, die Steuer fristgerecht zu zahlen, nehmt frühzeitig Kontakt mit dem Finanzamt auf. Oftmals lässt sich eine Lösung wie eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren, bevor es zu zusätzlichen Kosten durch Säumniszuschläge kommt.

Weitere Besonderheiten bei Unternehmensübertragungen

Eine weitere Ausnahme von der Grunderwerbsteuer besteht bei der Übertragung von Unternehmensanteilen, wenn Grundstücke Bestandteil des Unternehmens sind. In solchen Fällen kann es zu einer Grunderwerbsteuerpflicht kommen, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Anteile den Besitzer wechselt. Dies gilt insbesondere, wenn mehr als 95 % der Anteile innerhalb von fünf Jahren auf einen neuen Gesellschafter übertragen werden. Unternehmen sollten deshalb im Vorfeld genau prüfen, ob eine solche Übertragung zu einer Grunderwerbsteuer führt und wie hoch diese ausfallen könnte.

Fazit: Fristen unbedingt beachten

Die Fristen zur Zahlung der Grunderwerbsteuer sind strikt, und es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Plant die Steuerzahlung bereits vor dem Immobilienkauf ein und prüft, ob Sonderregelungen oder Erleichterungen für Euch gelten könnten. Bei rechtzeitiger Planung und Kommunikation mit dem Finanzamt könnt Ihr zusätzliche Kosten und unnötigen Stress vermeiden.

Andreas Kirchner

Als leidenschaftlicher Kenner und Liebhaber aller Dinge, die mit Deutschland zu tun haben, ist Andreas Kirchner der stolze Autor und Gründer von HilfeLokal.de, einem umfassenden Portal, das sich den vielfältigen Facetten Deutschlands widmet. Mit einem tiefen Verständnis für die kulturelle, historische und soziale Landschaft dieses Landes, bringt Andreas Kirchner sein umfangreiches Wissen und seine Erfahrungen ein, um Besuchern einzigartige Einblicke und wertvolle Informationen zu bieten.

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